Recht und Steuern

Was internationale Käufer wissen müssen, bevor sie eine Immobilie in Thailand kaufen

Was internationale Käufer wissen müssen, bevor sie eine Immobilie in Thailand kaufen

Eigentumsurkunden, Steuern und anwaltliche Vertretung

Thailändische Eigentumsurkunden im Überblick

Grundbesitz wird in Thailand mit Urkunden verschiedener Klassen dokumentiert. Die Rechte, die sie verleihen, unterscheiden sich erheblich.

Chanote (Nor Sor 4 Jor)

Der stärkste Eigentumstitel: genau vermessen, mit per GPS markierten Grenzen, uneingeschränkt übertragbar und beleihbar.

Nor Sor 3 Gor

Eine bestätigte Nutzungsurkunde mit vermessenen Grenzen. Sie lässt sich in der Regel zu einer Chanote aufwerten und kann verkauft oder beliehen werden.

Nor Sor 3

Eine Nutzungsurkunde ohne genaue Vermessung. Übertragungen müssen öffentlich bekannt gemacht werden, weshalb Grenzstreitigkeiten häufiger vorkommen.

Sor Kor 1

Lediglich eine Besitzanzeige, keine Eigentumsurkunde. Sie lässt sich nicht verlässlich übertragen, und ausländische Käufer sollten sie meiden.

Wir empfehlen bei jedem Kauf einen Chanote-Titel, der vor der Vertragsunterzeichnung direkt beim örtlichen Grundbuchamt (Land Office) geprüft wird.

Steuern und Übertragungskosten

Die Kosten, die beim Grundbuchamt (Land Office) anfallen, teilen sich Käufer und Verkäufer. Wer welchen Teil trägt, sollte vorab schriftlich vereinbart sein.

Übertragungsgebühr

2 % des amtlichen Schätzwerts; Käufer und Verkäufer tragen sie üblicherweise je zur Hälfte.

Stempelsteuer

0,5 % des eingetragenen Werts; sie fällt an, wenn die besondere Gewerbesteuer nicht erhoben wird.

Besondere Gewerbesteuer (Specific Business Tax, SBT)

3,3 % des eingetragenen Werts oder des Verkaufspreises; in der Regel fällig, wenn der Verkäufer die Immobilie weniger als fünf Jahre besessen hat.

Quellensteuer

Bei Privatpersonen nach einem progressiven Tarif berechnet, bei Gesellschaften mit 1 % des eingetragenen Werts; sie wird vom Verkäufer gezahlt.

Anwalts- und Prüfungskosten (Due Diligence)

In der Regel 30.000–100.000 THB, je nachdem, wie aufwendig Titelprüfung und Vertragsarbeit sind.

Als Faustregel gilt: Planen Sie für Steuern, Gebühren und Honorare zusammen 5–7 % des Kaufpreises ein.

Unabhängige anwaltliche Vertretung

Verlassen Sie sich nie allein auf den Anwalt des Verkäufers oder des Bauträgers. Ein unabhängiger thailändischer Immobilienanwalt sollte Folgendes übernehmen:

Eigentumsurkunde und Eigentümerhistorie beim Grundbuchamt prüfen

Immobilie auf Hypotheken, Pfandrechte, Dienstbarkeiten oder gerichtliche Anordnungen prüfen

Baugenehmigungen sowie die Einhaltung der Bebauungs- und Bauvorschriften für das Gebäude bestätigen

Ausländerquote bei Gebäuden mit Eigentumswohnungen bestätigen

Kaufvertrag in Ihrem Interesse entwerfen oder prüfen

Bei der Übertragung im Grundbuchamt anwesend sein und die Eintragung noch am selben Tag kontrollieren

So unterstützen wir Ihren Kauf

Unsere Makler in Thailand stellen den Kontakt zu unabhängigen Anwälten her, koordinieren die Titelprüfung und die Prüfung vor dem Kauf (Due Diligence) und begleiten Sie durch jede Phase bis zur Eintragung beim Grundbuchamt (Land Office).