
So funktionieren Mietrendite, Wertsteigerung, Eigentumsregeln und Steuern bei Immobilien im oberen Preissegment in Thailand
Diese staatlichen Steuern und Bearbeitungsgebühren werden fällig, wenn die Eigentumsurkunde beim Land Department übertragen wird:
Bei der Übertragung beim Land Department zu zahlen
Fällt an, wenn die Immobilie weniger als fünf Jahre gehalten wurde
Nur bei Befreiung von der besonderen Gewerbesteuer (Specific Business Tax, SBT)
Wird beim Verkäufer einbehalten
Auf Grundlage des eingetragenen Werts
Die jährlichen Steuern und laufenden Kosten für Immobilieneigentum in Thailand:
Jährliche Grund- und Gebäudesteuer, bei Wohnnutzung üblicherweise 0,02–0,3 % des amtlichen Schätzwerts
Gebühren für die Gemeinschaftsflächen der Wohnanlage, jährlich pro Quadratmeter berechnet
Beiträge zur Instandhaltungsrücklage (Sinking Fund) für größere Arbeiten am Gebäude
Für leer stehende oder gewerblich genutzte Immobilien gelten höhere Sätze
Die üblichen Steuern auf Mieteinnahmen, die in Thailand erzielt werden:
Mieteinnahmen werden in Thailand progressiv mit 5 % bis 35 % besteuert
Geltend machen lassen sich pauschal 30 % der Bruttomiete oder die tatsächlichen, belegten Ausgaben
Unternehmen als Mieter können von der Miete, die sie an nicht ansässige Vermieter zahlen, Quellensteuer einbehalten
Doppelbesteuerungsabkommen können die Steuer, die Sie in Ihrem Heimatland schulden, mindern oder ausgleichen
Steuern, die anfallen, wenn Sie eine Immobilie verkaufen und das Eigentum übertragen:
Thailand kennt für Privatpersonen keine eigene Steuer auf Veräußerungsgewinne aus Immobilien
Gewinne werden stattdessen über die Quellensteuer besteuert, die das Grundbuchamt (Land Office) bei der Übertragung erhebt
Bei einem Verkauf innerhalb von fünf Jahren nach dem Erwerb fällt die besondere Gewerbesteuer (Specific Business Tax, SBT) von 3,3 % an
Ihr Heimatland kann den Gewinn dennoch besteuern – planen Sie den Verkauf deshalb schon vor dem Kauf
Vereinbaren Sie schriftlich, wie Übertragungsgebühren und Steuern mit dem Verkäufer geteilt werden
Machen Sie sich mit dem amtlichen Schätzwert vertraut, nach dem die Steuern berechnet werden
Lassen Sie sich steuerlich beraten, bevor Sie die Eigentumsform wählen: auf eigenen Namen, Pacht (Leasehold) oder Gesellschaft
Bewahren Sie FET-Formulare und Überweisungsbelege auf – als Nachweis, wenn Sie das Geld später wieder ins Ausland überweisen
Nehmen Sie die laufenden Kosten in Ihre Renditeberechnung auf, nicht nur den Kaufpreis
Halten Sie die Ausgaben für Instandhaltung, Einrichtung und Verwaltung genau fest
Vergleichen Sie jedes Jahr den Pauschalabzug von 30 % mit den tatsächlichen Ausgaben
Geben Sie Ihre thailändische Steuererklärung fristgerecht ab, damit Ihnen die Entlastung nach dem Doppelbesteuerungsabkommen im Heimatland erhalten bleibt
Trennen Sie Einnahmen aus Langzeit- und Kurzzeitvermietung, denn für beide gelten unterschiedliche Genehmigungsvorschriften
Überprüfen Sie die Struktur jedes Jahr, denn die Vorschriften und Ihr Wohnsitzstatus können sich ändern
Unsere Makler in Thailand können Sie mit international tätigen Steuerfachleuten bekannt machen. Diese beraten zu Gesellschaftsstrukturen in Thailand, zur steuerlichen Behandlung Ihrer Mieteinnahmen und dazu, wie sich vermeiden lässt, dass dasselbe Einkommen zweimal besteuert wird.