
Was Sie über den Immobilienverkauf in Thailand wissen sollten
Was Sie über den Immobilienverkauf in Thailand wissen sollten
Die rechtliche Eigentumsform Ihrer Immobilie bestimmt, wie der Verkauf abläuft:
Das Eigentum lässt sich direkt auf einen ausländischen Käufer übertragen, der die Voraussetzungen erfüllt.
Die verbleibende eingetragene Pachtdauer wird auf den Käufer übertragen. Diese Übertragung muss präzise geregelt sein, damit der Wert der Immobilie geschützt bleibt.
Beim Verkauf werden die Anteile der Gesellschaft übertragen. Das setzt eine sorgfältige Prüfung der Gesellschaft vor dem Kauf (Due Diligence) voraus.
Stellen Sie diese Unterlagen frühzeitig zusammen, damit sich der Verkauf nicht verzögert:
Eigentumsurkunde im Original (Chanote oder gleichwertig)
Reisepass oder thailändischer Personalausweis jedes eingetragenen Eigentümers
Hausregisterbuch (Tabien Baan), sofern zutreffend
Heiratsurkunde oder Zustimmung des Ehegatten, falls relevant
Schuldenfreiheitsbescheinigung der Juristic Person der Eigentumswohnanlage
Gesellschaftsunterlagen und Beschluss der Geschäftsführung bei Immobilien im Besitz einer Gesellschaft
Nachweis, dass die Rechnungen für Strom und Wasser sowie die Gemeinschaftskosten bezahlt sind
Käufer erwarten volle Transparenz. Für ihre Prüfung vor dem Kauf (Due Diligence) sollten Sie Folgendes erledigen:
Vergewissern Sie sich, dass die Eigentumsurkunde unbelastet ist, also frei von Hypotheken und Pfandrechten
Begleichen Sie offene Gemeinschaftskosten, Steuern sowie Rechnungen für Strom und Wasser
Stellen Sie die Baugenehmigungen und etwaige Genehmigungen für Renovierungen zusammen
Prüfen Sie die Ausländerquote, falls der Käufer kein thailändischer Staatsangehöriger ist
Klären Sie Grenz- und Zufahrtsfragen, bevor Sie die Immobilie anbieten
Unsere Makler in Thailand empfehlen Ihnen, einen eigenen Anwalt für Immobilienrecht zu beauftragen, der bei der Übertragung Ihre finanziellen und rechtlichen Interessen wahrt.