
Ein Zehnjahresvisum für Wohlhabende, Ruheständler und Fachkräfte, ausgestellt über das Board of Investment (BOI)
Zehn Jahre (fünf Jahre, um fünf verlängerbar)
50.000 THB pro Person
Wohlhabende Weltbürger: Vermögen von mindestens 1 Million USD, davon mindestens 500.000 USD in Thailand investiert
Wohlhabende Ruheständler: mindestens 50 Jahre alt, mit einem passiven Einkommen von mindestens 80.000 USD im Jahr oder von 40.000 USD plus 250.000 USD, die in Thailand investiert sind
Berufstätige, die von Thailand aus arbeiten: ein Einkommen von mindestens 80.000 USD im Jahr in den vergangenen zwei Jahren und ein Arbeitgeber im Ausland, der die Kriterien des BOI erfüllt
Hochqualifizierte Fachkräfte: dasselbe Einkommensniveau und eine Tätigkeit in einer Zielbranche für ein thailändisches Unternehmen, eine thailändische Einrichtung oder Behörde
Krankenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 50.000 USD, thailändische Sozialversicherung oder ein Bankguthaben von 100.000 USD, das 12 Monate lang gehalten wird
Die Voraussetzungen müssen erfüllt sein, solange Sie das Visum besitzen
Mehrfache Einreise ohne Wiedereinreisegenehmigung
Adressmeldung einmal im Jahr statt alle 90 Tage
Beschleunigte Abfertigung an internationalen Flughäfen in Thailand
In drei der vier Kategorien sind Einkünfte aus dem Ausland von der thailändischen Einkommensteuer befreit; hochqualifizierte Fachkräfte zahlen pauschal 17 % Einkommensteuer. Fragen Sie einen Steuerberater, was das für Sie bedeutet
Ehepartner und Kinder unter 20 Jahren können einbezogen werden, insgesamt bis zu vier Angehörige
Immobilien in Thailand können auf die geforderte Investition angerechnet werden
Sabai Real Estate bearbeitet keine Visumanträge. Unser Team kann Sie an einen lizenzierten Visumagenten verweisen, der den Antrag übernimmt.
Die Bearbeitungszeit hängt vom Visum und von der Botschaft ab
Die meisten Visa beantragen Sie vor der Reise online unter thaievisa.go.th
Die meisten Aufenthalte lassen sich bei der Einwanderungsbehörde in Thailand verlängern
Bei den meisten langen Aufenthalten ist alle 90 Tage eine Adressmeldung fällig
Im Oktober 2026 mit amtlichen Quellen abgeglichen. Vorschriften und Gebühren ändern sich: Fragen Sie vor dem Antrag bei einer thailändischen Botschaft nach